Kein Anspruch auf Nebenkosten bei verspäteter Vorlage der Betriebskostenabrechnung
Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung schon erhalten? Dann prüfen Sie unbedingt ob die Abrechnung richtig ist. 50 % der Nebenkostenabrechnungen sind falsch und müssen überhaupt nicht bezahlt werden! Verspätete Abrechnung? Sie müssen NICHTS bezahlen Schauen Sie neben dem Abrechnungszeitraum unbedingt auf das Datum an dem Ihnen die Nebenkostenabrechnung zugestellt wurde. § 286 Abs. 3 BGB besagt, […]